Die Behandlungspflege ist ein Paket von Maßnahmen, die von einem Arzt angeordnet und von geschulten Pflegekräften, oft auch einem professionellen Pflegedienst, ausgeführt werden. Die Behandlungspflege soll mit ihren Leistungen pflegebedürftige Personen bei der Heilung oder Verbesserung der Krankheit unterstützen oder dabei helfen, eine Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern. Teilweise wird Behandlungspflege auch angeordnet, um einem Krankenhausaufenthalt vorzubeugen.
Behandlungspflege in der häuslichen Krankenpflege
Die Behandlungspflege ist Teil der häuslichen Pflege. Diese
wird nach SGB V nur auf ärztliche Verordnung genehmigt. Träger der Leistungen
sind somit die Krankenkassen, nicht
die Pflegeversicherung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der
Behandlungspflege, nachdem sie von einem Arzt verordnet wurde.
Die häusliche Pflege umfasst außer der Behandlungspflege auch die Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten zur Unterstützung des Patienten. Sie findet im Haushalt des Versicherten oder bei einem Angehörigen statt und wird meist von einem Pflegedienst durchgeführt. Der Pflegedienst übernimmt alle Maßnahmen, die nach dem SGB V zur Pflege gehören, deren Leistungen also offiziell den Pflegebedürftigen zustehen. Anspruch auf Behandlungspflege besteht nur dann, wenn weder die betroffene Person selbst noch eine mit ihr im Haushalt lebende Person die Pflegeaufgaben übernehmen kann.