Was ist Grundpflege?

 

Was ist Grundpflege?

Grundpflege ist die Gesamtheit aller regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die zur Alltagsbewältigung der pflegebedürftigen Person beitragen. Dabei handelt es sich, wie schon erwähnt, um die grundlegendsten Maßnahmen der Pflege: Maßnahmen der Hilfestellung bei der

 

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität

 

Die Versorgung kann sowohl von pflegenden Angehörigen oder Bekannten als auch von einem Pflegedienst durchgeführt werden.

 

Um eine Einstufung in die Pflegegrade vorzunehmen, beauftragt die Pflegekasse nach Eingang des Antrages den medizinischen Dienst der Pflegekassen. Dieser kommt grundsätzlich zum Hausbesuch oder  ins Pflegeheim. An Hand eines Protokolls wird die Pflegesituation an diesem Tag eingeschätzt und dokumentiert. Mit einer Empfehlung  geht dieses Gutachten an die Pflegekasse zurück. Diese entscheidet dann, ob und welchen Pflegegrad der Antragsteller erhält und teilt diese Entscheidung demjenigen schriftlich mit.

 

Der Antragsteller kann selbst entscheiden, ob er Pflegegeld ausgezahlt bekommen oder Sachleistungen (ambulanter Pflegedienst/ Tagespflege) oder stationäre Pflegeleistungen beziehen möchte.


Des Weiteren hat jeder, der einen Pflegegrad hat,  Anspruch auf seinen Pflegezustand angemessene Versorgung mit Pflegemittenl, Pflegehilfsmitteln oder auch eine Bezuschussung von zur Verbesserung des Pflegeumfeldes angemessene und notwendige Umbaumaßnahme, ggfs. Kurzzeitpflege und nach einem halben Jahr auf Verhinderungspflege.

 

Wir als ambulanter Pflegedienst rechnen unsere Tätigkeiten in Form der Sachleistung direkt mit der entsprechenden Pflegekasse ab. Dazu werden die von uns erbrachten und mit dem zu Pflegenden oder dessen Vertreter schriftlich im Pflegevertrag vereinbarten Tätigkeiten bei jedem Einsatz dokumentiert und am Monatsende nach Unterschriftsbestätigung zur Berechnung mitgenommen.

 

Alle Tätigkeiten, die Leistungen der Pflegeversicherung darstellen, sind in einem Leistungskatalog aufgelistet und auch zum Teil einzeln, der jeweiligen Pflegesituation angepasst, auswählbar. Sie werden im Pflegevertrag festgehalten.


 

Leistungen bei Pflegegraden in der häuslichen Pflege ab 2017

Pflegegrad 1:

Monatlich 125 Euro als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie monatlich 40 Euro für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch stehen den noch weitgehend selbstständigen, geringfügig Pflegebedürftigen mit Pflegegrad I ab 2017 zu. Ansonsten erhalten sie keine Pflegesachleistungen für häusliche Pflege durch einen Pflegedienst und müssen die Kosten selbst tragen. – Nur Leistungen als Bewohner ambulant betreuter Wohngruppen, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur altersgerechten Wohnraumgestaltung (bis zu 4.000 Euro) sowie zwei kostenlose Beratungsbesuche pro Jahr stehen ihnen zu.

Leistungen pro Pflegegrad im Überblick

 

Dagegen haben Pflege- und Betreuungsbedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 Anspruch auf Pflegesachleistungen für die Pflege durch einen häuslichen Pflegedienst oder die ambulante Versorgung in einer Einrichtung für Tagespflege oder Nachtpflege. Hier die neuen Sätze für Pflegesachleistungen ab 2022:

 

Pflegegrad 2: monatlich   724 Euro
Pflegegrad 3: monatlich 1.363 Euro
Pflegegrad 4: monatlich 1.693 Euro
Pflegegrad 5: monatlich  2.095 Euro

 

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle dieser Pflegesachleistungen bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst auch Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Freunde Bekannte beantragen. Hier die neuen Leistungssätze für das monatliche Pflegegeld:

 

Pflegegrad 2: 316 Euro

Pflegegrad 3: 545 Euro

Pflegegrad 4: 728 Euro

Pflegegrad 5: 901 Euro

 
 
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