Grundpflege ist die Gesamtheit aller regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die zur Alltagsbewältigung der pflegebedürftigen Person beitragen. Dabei handelt es sich, wie schon erwähnt, um die grundlegendsten Maßnahmen der Pflege: Maßnahmen der Hilfestellung bei der
- Körperpflege
- Ernährung
- Mobilität
Die Versorgung kann sowohl von pflegenden Angehörigen oder Bekannten als auch von einem Pflegedienst durchgeführt werden.
Um eine Einstufung in die Pflegegrade vorzunehmen, beauftragt die Pflegekasse nach Eingang des Antrages den medizinischen Dienst der Pflegekassen. Dieser kommt grundsätzlich zum Hausbesuch oder ins Pflegeheim. An Hand eines Protokolls wird die Pflegesituation an diesem Tag eingeschätzt und dokumentiert. Mit einer Empfehlung geht dieses Gutachten an die Pflegekasse zurück. Diese entscheidet dann, ob und welchen Pflegegrad der Antragsteller erhält und teilt diese Entscheidung demjenigen schriftlich mit.
Der Antragsteller kann selbst entscheiden, ob er Pflegegeld ausgezahlt bekommen oder Sachleistungen (ambulanter Pflegedienst/ Tagespflege) oder stationäre Pflegeleistungen beziehen möchte.
Des Weiteren hat jeder, der einen Pflegegrad hat, Anspruch auf seinen Pflegezustand angemessene Versorgung mit Pflegemittenl, Pflegehilfsmitteln oder auch eine Bezuschussung von zur Verbesserung des Pflegeumfeldes angemessene und notwendige Umbaumaßnahme, ggfs. Kurzzeitpflege und nach einem halben Jahr auf Verhinderungspflege.
Wir als ambulanter Pflegedienst rechnen unsere Tätigkeiten in Form der Sachleistung direkt mit der entsprechenden Pflegekasse ab. Dazu werden die von uns erbrachten und mit dem zu Pflegenden oder dessen Vertreter schriftlich im Pflegevertrag vereinbarten Tätigkeiten bei jedem Einsatz dokumentiert und am Monatsende nach Unterschriftsbestätigung zur Berechnung mitgenommen.
Alle Tätigkeiten, die Leistungen der Pflegeversicherung darstellen, sind in einem Leistungskatalog aufgelistet und auch zum Teil einzeln, der jeweiligen Pflegesituation angepasst, auswählbar. Sie werden im Pflegevertrag festgehalten.