|
Achtung Achtung Achtung Achtung Achtung
Sie betreten den
geschützten Bereich (Intranet) der Firma
Das mobile Pflegeteam, 58300 Wetter
Die folgenden Intranetseiten dürfen
Dritten, die nicht bei o.g. Firma beschäftigt sind, nicht zugänglich
gemacht werden.
Wir weisen noch mal ausdrücklich auf
folgendes hin:
Geheimhaltung
Der Arbeitnehmer
wird über alle Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Arbeitgebers
sowie
allen sonstigen ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis
gelangenden Angelegenheiten und
Vorgänge des Arbeitgebers
Stillschweigen bewahren. Der Arbeitnehmer wird dafür sorgen,
dass
Dritte nicht unbefugt Kenntnis erhalten.
Die
Verpflichtung zur Geheimhaltung sämtlicher Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse besteht über
die Beendigung des
Arbeitsverhältnisses hinaus.
Ein Verstoß
gegen die Geheimhaltungspflicht ist ein wichtiger Grund, der den
Arbeitgeber zur
außerordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrages
berechtigt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es
nicht. Übt der
Arbeitgeber in einem Fall das Recht zur fristlosen Kündigung nicht
aus, so berührt dies
das Recht zur außerordentlichen Kündigung in
einem Wiederholungsfall nicht.
Weitergehende
Ansprüche des Arbeitgebers und insbesondere die Geltendmachung
von
Schadensersatzansprüchen bleiben unberührt.
Arbeits- und
Geschäftsunterlagen
Die Anfertigung
von Aufzeichnungen und Unterlagen aller Art erfolgt ausschließlich
zu
dienstichen Zwecken und für dienstlichen Gebrauch. Der
Arbeitnehmer wird alle Aufzeichnungen,
gleich welcher Art,
ordnungsgemäß aufbewahren und dafür Sorge tragen, dass Dritte
nicht
Einsicht nehmen können. Sämtliche Unterlagen sind bei
Beendigung des Arbeitsvertrages oder bei der Freistellung vor dem
Zeitpunkt der Beendigung unverzüglich und unaufgefordert sowie
vollständig
an den Arbeitgeber herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
Zum Intranet

|