Belehrung    
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Achtung Achtung Achtung Achtung Achtung

Sie betreten den geschützten Bereich (Intranet) der Firma

Das mobile Pflegeteam, 58300 Wetter

Die folgenden Intranetseiten dürfen Dritten, die nicht bei o.g. Firma beschäftigt sind, nicht zugänglich gemacht werden.

Wir weisen noch mal ausdrücklich auf folgendes hin:

Geheimhaltung

Der Arbeitnehmer wird über alle Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Arbeitgebers sowie
 al­len sonstigen ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangenden Angelegenheiten und
Vorgänge des Arbeitgebers Stillschweigen bewahren. Der Arbeitnehmer wird dafür sorgen,
dass Dritte nicht unbefugt Kenntnis erhalten.

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung sämtlicher Betriebs-  und Geschäftsgeheimnisse besteht über
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus.

Ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht ist ein wichtiger Grund, der den Arbeitgeber zur
außerordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrages berechtigt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es
nicht. Übt der Arbeitgeber in einem Fall das Recht zur fristlosen Kündigung nicht aus, so berührt dies
das Recht zur außerordentlichen Kündigung in einem Wiederholungsfall nicht.

Weitergehende Ansprüche des Arbeitgebers und insbesondere die Geltendmachung

von Schadensersatzansprüchen bleiben unberührt.

Arbeits- und Geschäftsunterlagen

Die Anfertigung von Aufzeichnungen und Unterlagen aller Art erfolgt ausschließlich zu
dienstichen Zwecken und für dienstlichen Gebrauch. Der Arbeitnehmer wird alle Aufzeichnungen,
gleich welcher Art, ord­nungs­ge­­mäß aufbewahren und dafür Sorge tragen, dass Dritte nicht
 Einsicht nehmen können. Sämtliche Unterlagen sind bei Beendigung des Arbeitsvertrages oder bei der Freistellung vor dem Zeitpunkt der Beendigung unverzüglich und unaufgefordert sowie vollständig
an den Arbeitgeber herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.

 

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